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Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Für Online-Händler bedeutet das: Ihre Verkaufsplattformen müssen künftig so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen problemlos nutzbar sind.
Digitale Barrierefreiheit ist damit nicht mehr nur eine freiwillige Maßnahme – sie wird gesetzlich verpflichtend. Das betrifft insbesondere Online-Shops mit Bestell- und Zahlungsfunktionen, die sich an Verbraucher richten.
Ein barrierefreier Online-Shop ist so gestaltet, dass alle Nutzer – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – ihn vollständig bedienen können. Das umfasst unter anderem:
Navigation per Tastatur (ohne Maus)
Kompatibilität mit Screenreadern
Gute Kontraste und flexible Schriftgrößen
Einfache, klare Sprache
Strukturierte Formulare mit verständlichen Fehlermeldungen
Ein barrierefreier Checkout-Prozess
Solche Maßnahmen verbessern nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die Usability für alle Nutzer und wirken sich positiv auf SEO und Conversion aus.
Das BFSG gilt für:
Betreiber von B2C-Online-Shops mit digitalen Verkaufs- oder Buchungsfunktionen
Anbieter von Online-Dienstleistungen mit Bestell- oder Vertragsfunktionen
Mobile Verkaufsplattformen und Apps mit Endkundenzugriff
Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.
Die Anforderungen orientieren sich an den WCAG 2.1-Richtlinien (Level AA) und betreffen unter anderem:
Produktseiten mit Alternativtexten und logischer Struktur
Navigation & Menüs , die per Tastatur nutzbar sind
Formulare & Checkout mit klarer Führung und Fehlermeldungen
Kontaktmöglichkeiten inkl. barrierefreier Formulare
Rechtstexte in verständlicher Sprache
Mobile Ansichten , die auch auf Smartphones vollständig barrierefrei sind
Ab dem 28. Juni 2025 muss jeder betroffene Shop eine digitale Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Diese enthält:
eine Beschreibung der barrierefreien Bereiche
Informationen über eventuell bestehende Einschränkungen
Hinweise, wie Nutzer Barrieren melden können
Gute Nachricht für unsere Kunden: Bei Salepix sind Sie bestens vorbereitet – unsere JTL-Shop Templates entsprechen bereits heute den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.
Das bedeutet für Sie:
Keine Sorge vor der Umstellungsfrist
Keine zusätzlichen Kosten für Nachrüstungen
Kein technischer Aufwand auf Ihrer Seite
Unsere Templates sind:
konform mit den WCAG 2.1 (Level AA)
vollständig mobil optimiert
mit Screenreadern kompatibel
mit barrierefreien Formularen & Checkout-Funktion
mit allen Anforderungen an Kontraste, Fokusführung und Struktur versehen
inklusive Textbausteinen für die gesetzlich geforderte Barrierefreiheitserklärung
Mit Salepix sind Sie rechtssicher, zukunftsorientiert und barrierefrei aufgestellt – ganz ohne zusätzlichen Aufwand.
Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bietet digitale Barrierefreiheit zahlreiche Vorteile:
• Zugang zu neuen Zielgruppen
• Verbesserte Usability & Conversion
• Positives Markenimage durch soziale Verantwortung
• Bessere Auffindbarkeit bei Google & Co.
• Schutz vor Abmahnungen und Bußgeldern
Ein barrierefreier Shop zeigt, dass Ihr Unternehmen moderne Standards lebt und alle Kunden ernst nimmt.
Die Anforderungen des BFSG sind klar – und die Umsetzungsfrist steht fest. Wer frühzeitig handelt, sichert sich rechtlich ab und stärkt gleichzeitig sein digitales Geschäftsmodell.
Salepix unterstützt Sie dabei mit durchdachten, gesetzeskonformen Shop-Templates, die nicht nur barrierefrei, sondern auch performant, flexibel und nutzerorientiert sind.