Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Software durch die SALEPIX GmbH, Sandstraße 104, 40789 Monheim (im Folgenden kurz „SALEPIX“) an Kunden, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (Unternehmer, § 14 BGB).
1.2 Entgegenstehende und/oder abweichende Bedingungen des Kunden erlangen nur dann Geltung, wenn SALEPIX ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen der SALEPIX gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
2. Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.
2.2 Bei der Darstellung der Software auf den Internetseiten der SALEPIX handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung an den Kunden. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, sendet SALEPIX in der Regel eine Bestellbestätigung. Diese Bestellbestätigung stellt, sofern nicht anders angegeben, keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll nur darüber informieren, dass wir die Bestellung erhalten haben. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn SALEPIX den Vertragsschluss bestätigt, die bestellte Software versendet oder die bestellte Software zum herunterladen / downloaden freigibt.
2.3 SALEPIX ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen.
3. Vertragsgegenstand, Updates
3.1 Der Kunde erwirbt die Software in der von ihm gewählten Konfiguration.
3.2 Im Fall des Erwerbs des Shop-Templates gilt: SALEPIX gewährt dem Kunden das Recht zum Bezug sämtlicher Updates des Shop-Templates oder Plugins, die innerhalb der gewählten Updatefrist (12-, 24-Monate) nach Vertragsschluss von SALEPIX zur allgemeinen Verwendung freigegeben werden („Subskriptionszeit“). In jedem Fall ist es Angelegenheit des Kunden, Updates über das Kunden-Backend von SALEPIX selbst anzufordern bzw. diese per Email anzufordern oder anzufragen.
3.3 Die Subskriptionszeit kann durch weitere Vergütung im Rahmen bestehender Angebote von SALEPIX verlängert werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Subscription / Kaufdatum bereits länger als 24 Monate zurückliegt.
3.4 SALEPIX bietet gesondert Dienstleistungen betreffend Installation und Hosting der angebotenen Produkte an. Nimmt der Kunde diese nicht in Anspruch, so liegen Installation und Hosting der Software / Produkte in seiner Verantwortung.
3.5 Kündigung und Kündigungsfristen: Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann vom Kunden oder von SALEPIX mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende beendet werden. Für die automatische Verlängerung von Lizenzen gilt ausschließlich Ziffer 3.6.
3.6 Automatische Verlängerung von Lizenzen
3.6.1 Bei Templates und Plugins kann der Kunde bei der Bestellung die automatische Verlängerung der Lizenz (Subskriptionszeit nach Ziffer 3.2) wählen. Die Lizenz verlängert sich dann jeweils um die gebuchte Laufzeit zum Nettopreis des Verlängerungsangebots von SALEPIX, das zum Zeitpunkt der Ankündigung nach Ziffer 3.6.2 gilt, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.6.2 SALEPIX kündigt jede Verlängerung mit Betrag und Termin rechtzeitig vor Ablauf der Lizenz per E-Mail an, mindestens jedoch 3 Tage vor der Abbuchung bzw. Rechnungsstellung.
3.6.3 Bei Zahlung per PayPal oder Kreditkarte ermächtigt der Kunde SALEPIX mit der Bestellung, den Betrag zu dem in der Ankündigung genannten Termin vor Ablauf der Lizenz über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Bei Zahlung per Überweisung erhält der Kunde die Rechnung vor Ablauf der Lizenz; die Lizenz wird nach Zahlungseingang verlängert. Geht die Zahlung nicht bis 30 Tage nach Ablauf der Lizenz ein, endet die automatische Verlängerung.
3.6.4 Der Kunde kann die automatische Verlängerung jederzeit ohne Frist im Kundenkonto oder in Textform beenden. Die Beendigung wirkt für jede Verlängerung, für die zu diesem Zeitpunkt noch keine Abbuchung erfolgt und keine Rechnung gestellt ist.
3.6.5 Schlägt eine Abbuchung fehl, weil das Zahlungsmittel abgelehnt wird, informiert SALEPIX den Kunden und unternimmt bis zu drei weitere Versuche; der letzte Versuch kann nach dem Ablaufdatum liegen. Gelingt keiner dieser Versuche, endet die automatische Verlängerung, und die Lizenz wird nicht verlängert.
4. Rechte
4.1 Dem Kunden wird ein einfaches, auf die vertraglichen Zwecke beschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung der Software auf Dauer eingeräumt.
4.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte ist aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung.
4.3 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Hinweise dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Hinweise.
4.4 Zu einer Veränderung der Codeform, in der die Software geliefert wird, insbesondere zur Dekompilierung von im Objektcode gelieferter Software, ist der Kunde nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt.
4.5 Lizenzumfang: Jede erworbene Lizenz eines Shop-Templates oder Plugins berechtigt zur Nutzung in genau einer Shop-Instanz unter einer Domain. Mit umfasst sind die zu derselben Shop-Instanz gehörenden Sprach- und Länderdomains sowie eine nicht öffentlich zugängliche Test- oder Entwicklungsumgebung dieser Instanz. Für jede weitere Shop-Instanz ist eine gesonderte Lizenz erforderlich.
4.6 Bearbeitung: Der Kunde darf die Software an die Anforderungen seines lizenzierten Shops anpassen. Bearbeitete Fassungen dürfen ausschließlich in der lizenzierten Shop-Instanz genutzt werden. Die Rechte von SALEPIX an den in der Bearbeitung enthaltenen Teilen der Software bleiben unberührt.
4.7 Verbot von Nachbauten: Dem Kunden ist es untersagt, die Software, ihren Quellcode, ihre Gestaltungselemente (insbesondere Layout, Seitenaufbau, Komponenten, Grafiken und Icons) oder ihr charakteristisches Erscheinungsbild ganz oder in wesentlichen Teilen als Vorlage für die Erstellung eines anderen Templates, Themes oder einer sonstigen Software zu verwenden oder durch Dritte verwenden zu lassen. Dies gilt auch für einen Nachbau zur Nutzung im eigenen Shop sowie nach Ende der Nutzung der Software. Unberührt bleibt die Verwendung allgemein üblicher, nicht für die Software von SALEPIX charakteristischer Gestaltungsmittel sowie die Verwendung der eigenen Inhalte, Logos, Farben und sonstigen Kennzeichen des Kunden.
4.8 Einschaltung von Dienstleistern: Der Kunde darf Dritte (z. B. Agenturen oder Entwickler) ausschließlich mit Installation, Wartung, Pflege, Fehlerbehebung und Anpassung der Software für seine lizenzierte Shop-Instanz beauftragen. Der Kunde hat diese Dritten vor Gewährung des Zugriffs auf die Software mindestens in Textform auf die Beschränkungen der Ziffern 4.3 bis 4.7 zu verpflichten und weist SALEPIX dies auf Verlangen nach. Dritte erwerben keine eigenen Nutzungsrechte; insbesondere dürfen sie die Software oder Teile davon nicht für eigene Zwecke oder für andere Kunden verwenden. Der Kunde hat ein Verschulden der von ihm eingeschalteten Dritten wie eigenes Verschulden zu vertreten (§ 278 BGB).
4.9 Vertragsstrafe: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Ziffern 4.5 bis 4.8 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe SALEPIX nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann. Bei der Bemessung sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Grad des Verschuldens sowie der Preis der betroffenen Software zu berücksichtigen. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch von SALEPIX angerechnet; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
4.10 Ansprüche von SALEPIX aus Urheber-, Design-, Marken- und Wettbewerbsrecht bleiben von den Ziffern 4.5 bis 4.9 unberührt.
5. Gewährleistung
5.1 Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von SALEPIX in Durchführung dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.
5.2 Der Kunde hat Mängel unter genauer Angabe der Umstände, unter denen sie sich gezeigt haben, und deren Auswirkungen unverzüglich detailliert und nachvollziehbar schriftlich gegenüber SALEPIX anzuzeigen. Behauptete oder vermutete Rechtsmängel sind SALEPIX ebenfalls anzuzeigen und eventuelle Abmahnungen oder Forderungen Dritter im Zusammenhang mit einem behaupteten Rechtsmangel SALEPIX zu belegen.
5.3 Ist SALEPIX aufgrund von Mängeln zur Nacherfüllung verpflichtet, kann diese nach Wahl von SALEPIX im Wege Mangelbeseitigung oder Nachlieferung erbracht werden. Wird die Nacherfüllung im Wege der Mangelbeseitigung erbracht, kann sie – im freien Ermessen von SALEPIX und bei Verfügbarkeit – auch durch Lieferung einer neuen Version, eines Updates, Upgrades, Patches oder Releases erfolgen. Ist solches noch nicht verfügbar, wird dies aber in absehbarer Zeit verfügbar sein, kann SALEPIX den Kunden für den entsprechenden Zeitraum auf eine Umgehungslösung verweisen, außer, soweit eine Umgehungslösung für den Kunden nicht zumutbar ist. Der Kunde wird SALEPIX die Suche und Analyse der Mangelursache ermöglichen, SALEPIX dabei angemessen unterstützen und Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich nähere Umstände eines aufgetretenen bzw. behaupteten Mangels ergeben könnten. Ergibt die Überprüfung einer Mängelrüge, dass kein Anspruch wegen Mängeln besteht, kann SALEPIX die entstandenen Kosten und Aufwendungen nach branchenüblichen Stundensätzen in Rechnung stellen.
5.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr. Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Regeln.
5.5 In den Fällen arglistigen Verschweigens eines Mangels durch SALEPIX, eines Mangels, der durch grobes Verschulden von SALEPIX verursacht wurde, bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, die durch einen Mangel verursacht wurden, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
5.6 Einschränkungen der gesetzlichen Rechte des Kunden wegen eines Mangels durch diesen Vertrag gelten nicht, soweit SALEPIX eine Beschaffenheitsgarantie hinsichtlich einer Eigenschaft übernommen hat. Soweit sich Rechte des Kunden und Art und Umfang der Haftung von SALEPIX ausdrücklich aus einer Garantieerklärung ergeben, haftet SALEPIX nur im so bestimmten Unfang; im Übrigen im gesetzlichen Umfang.
5.7 SALEPIX leistet keine Gewährleistung, soweit der Kunde Änderungen oder Anpassungen an der Software vorgenommen hat. Dies gilt nicht, wenn diese Änderungen oder Anpassungen für den betreffenden Mangel nicht ursächlich sind.
6. Haftung
6.1 Die Haftung von SALEPIX für sämtliche sich aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrags ergebenden Rechte und Ansprüche ist unabhängig vom tatsächlichen oder rechtlichen Grund wie folgt begrenzt:
6.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von SALEPIX auf die typischen Schäden begrenzt, welche für SALEPIX bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
6.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SALEPIX nur, soweit die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden, wobei diese Haftung auf die typischen Schäden begrenzt ist, die für SALEPIX bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
6.4 Ein Mitverschulden des Kunden ist stets anzurechnen.
6.5 Eine Haftung von SALEPIX für einen Verlust von Daten setzt zudem voraus, dass der Kunde mit der gebotenen Häufigkeit und Sorgfalt, jedoch mindestens einmal täglich, eine Datensicherung durchgeführt hat und diese gesicherten Daten zur Wiederherstellung der Daten genutzt werden können. Die Haftung von SALEPIX ist stets auf die Höhe des Aufwandes zur Wiederherstellung der nichtverfügbaren Daten aus einer ordnungsgemäßen, insbesondere maschinenlesbaren Datensicherung beschränkt.
6.6 Bei Vorsatz, Arglist, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet SALEPIX nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten dann nicht.
6.7 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche von SALEPIX gelten die Regelungen dieser Ziffern. entsprechend.
7. Zahlungsweise
7.1 Es gelten die vereinbarten Preise. Zum Skontoabzug ist der Kunde ohne gesonderte Vereinbarung nicht berechtigt.
7.2 SALEPIX ist berechtigt, im Verzugsfall betreffend ihrer Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
8. Datenschutz, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
8.1 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
8.2 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
8.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit vorliegendem Vertrag ist Köln (im Fall von landgerichtlichen Streitigkeiten ist das LG Köln zuständig) vereinbart. SALEPIX ist darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
8.4 Alle verwendeten Bilder und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung verwendet werden. Die erworbene Software darf nicht ohne eine schrifltiche Einwilligung von SALEPIX weiterverkauft oder vertrieben werden.
8.5 Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 15. Oktober 2026