Gewährleistungslabel im Checkout: Link mit Popup oder große Grafik?
Ab dem 27.09.2026 muss jeder Onlineshop die EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung zeigen. Für den Checkout kursieren zwei Antworten: große Grafik oder Link mit Popup. Die Leitlinien der EU-Kommission nennen für die Checkout-Seite ausdrücklich den Link.
Ab dem 27. September 2026 gilt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Jeder Onlineshop, der Waren an Verbraucher verkauft, muss dann die harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung anzeigen, im Handel meist Gewährleistungslabel genannt. Dazu kommt das GARAN-Label für Herstellergarantien. Offen ist bei vielen Shopbetreibern eine praktische Frage: Muss im Checkout die komplette, ziemlich große Grafik stehen, oder reicht ein Link, der die Grafik in einem Popup öffnet?
Gewährleistungslabel und GARAN-Label: zwei verschiedene Pflichten
Die Verordnung regelt zwei verschiedene Dinge. Die harmonisierte Mitteilung informiert über die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Sie gilt für den ganzen Shop.

Das GARAN-Label, in der Verordnung „harmonisierte Kennzeichnung“ genannt, gehört zu einem einzelnen Produkt. Es erscheint nur, wenn der Hersteller freiwillig eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware gibt, die länger als zwei Jahre läuft.
In Deutschland stehen beide Pflichten ab dem 27.09.2026 in Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 11 und 11a EGBGB. Eingefügt hat sie das Gesetz vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28), das die Richtlinie (EU) 2024/825 umsetzt. Einen guten Überblick gibt auch das Portal Ihr Europa der EU-Kommission.
Wer braucht das Gewährleistungslabel? B2C, B2B und gemischte Shops
Die Pflicht trifft den Verkäufer, der Waren an Verbraucher verkauft. Den Hersteller betrifft die Mitteilung nicht, so steht es auch auf Seite 4 der EU-Leitlinien.
- Reine B2B-Shops, die klar erkennbar nur an Unternehmer verkaufen, brauchen kein Label. So sehen es unter anderem die IT-Recht Kanzlei und JTL.
- Gemischte Shops mit B2B- und B2C-Kunden müssen das Label zeigen. Wer sich auf die B2B-Ausnahme beruft, muss Verbraucher laut datenschutz-generator.de technisch wirksam ausschließen. Ein Satz in den AGB reicht in der Regel nicht.
- Gebrauchtware braucht das Label ebenfalls. Die Mitteilung weist selbst darauf hin, dass für gebrauchte Waren eine kürzere Frist gelten kann, mindestens aber ein Jahr, siehe Händlerbund.
- Für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen gilt die harmonisierte Mitteilung nicht. Dort genügt ein einfacher Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung.
- Auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay bleibt der Händler als Vertragspartner verantwortlich. Beide Plattformen verlinken das Label nur, was die IT-Recht Kanzlei für unzureichend hält.
GARAN-Label: wer es wann anzeigen muss
Das GARAN-Label muss der Händler zeigen, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind:
- Der Hersteller gibt eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie.
- Die Garantie ist für den Kunden kostenlos und gilt für die gesamte Ware.
- Sie läuft länger als zwei Jahre. Genau zwei Jahre reichen nicht.
- Der Hersteller hat dem Händler diese Informationen zur Verfügung gestellt.
So steht es wörtlich in Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 11a EGBGB und in Erwägungsgrund 27 der Richtlinie (EU) 2024/825. Für Hersteller ist die Garantie freiwillig. Die Laufzeit darf auch halbe Jahre haben, etwa 2,5 Jahre, siehe EU-Leitlinien, PDF-S. 24.
Für andere Garantien, etwa eine eigene Garantie des Händlers, darf das GARAN-Label nicht verwendet werden, siehe PDF-S. 31. Andere Garantien bleiben erlaubt, sie brauchen nur eine eigene Darstellung, die nicht mit dem GARAN-Label verwechselt werden kann.
Was, wenn der Hersteller kein Label liefert?
Dann müssen Sie nichts anzeigen. Die Pflicht hängt daran, dass der Hersteller Ihnen die Garantie-Informationen zur Verfügung stellt. Erwägungsgrund 27 der Richtlinie sagt dazu, der Unternehmer „sollte nicht verpflichtet sein“, etwa auf produktspezifischen Websites selbst nach diesen Informationen zu suchen. Dasselbe steht auf Seite 5 der EU-Leitlinien. Trusted Shops sieht es genauso.
Die IT-Recht Kanzlei ist strenger und lässt schon die Kenntnis einer Herstellergarantie genügen. Wer also weiß, dass ein Hersteller mehr als zwei Jahre Garantie gibt, zeigt das Label besser an. JTL empfiehlt, bei den Herstellern nachzufragen. Das ist sinnvoll, aber keine Pflicht.
Wo das GARAN-Label im Shop stehen muss
- Auf der Produktseite, und zwar laut Erwägungsgrund 28 der Richtlinie „direkt neben dem Bild der Ware“. Beispiele zeigen die EU-Leitlinien auf PDF-S. 36.
- Direkt vor dem Bestell-Button. Das folgt aus § 312j Abs. 2 BGB, der ab dem 27.09.2026 auch die Nr. 11a umfasst. Ein Beispiel steht auf PDF-S. 38.
- In der Bestellbestätigung, siehe PDF-S. 39.
Online erlaubt die Verordnung für das GARAN-Label ausdrücklich eine verschachtelte Anzeige: ein kleines Label, das beim ersten Klick, Mouseover oder Tippen vollständig erscheint. Zusätzlich darf das Label laut PDF-S. 40 auch in Werbebannern und Produkt-Karussells erscheinen.
Alte Ware im Lager: gilt die Pflicht auch dafür?
Ja. Die Richtlinie gilt nach Art. 4 ab dem 27. September 2026, und das deutsche Gesetz enthält keine Übergangs- oder Abverkaufsregel für die Label. Weil es um Informationen vor dem Kauf geht, zählt der Zeitpunkt der Bestellung, nicht der Einkauf der Ware. Zum selben Ergebnis kommt der Shopbetreiber-Blog.
Die Übergangsregel für Altbestände, über die zuletzt berichtet wurde (geplanter § 15b UWG), betrifft Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Produkten, auch zu Haltbarkeit oder Reparierbarkeit. Für das Gewährleistungs- und das GARAN-Label gilt sie nicht.
Position der IT-Recht Kanzlei: große Grafik im Checkout
Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt, die Mitteilung im Warenkorb oder Checkout direkt als Grafik einzubinden, in Farbe und ausreichend groß. Ihre Begründung: Die Verordnung erlaubt die verschachtelte Anzeige nur beim GARAN-Label, also sei sie bei der Mitteilung im Umkehrschluss nicht gedeckt. Die Leitlinien der EU-Kommission kennt die Kanzlei. Sie hält sie aber für rechtlich nicht bindend und die große Grafik für die sicherere Lösung.
Trusted Shops: Link nach den EU-Leitlinien
Trusted Shops weist darauf hin, dass die Verordnung gar nicht festlegt, wo die Mitteilung stehen muss, und gibt die Leitlinien der EU-Kommission wieder. Dort sind ein sprechender Link auf Kategorieseiten und im Header genannt, und auch im Checkout soll eine Information über einen sprechenden Link möglich sein. Zusätzlich gehört die Mitteilung in die Bestätigungsmail.
Leitlinien der EU-Kommission: Link im Checkout, Anzeige beim ersten Klick
Die Generaldirektion Justiz und Verbraucher hat im April 2026 praktische Leitlinien für Händler und Hersteller veröffentlicht. Auf Seite 21 des PDFs nennt sie ausdrücklich die Checkout-Seite. Dort soll ein Satz wie „Your legal guarantee rights“ stehen, also „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“. Die vollständige Mitteilung erscheint dann beim ersten Mausklick oder beim Überfahren mit der Maus. Dieselbe Lösung zeigen die Leitlinien für die Produktkatalogseite und den Header des Shops.


Vor diesen Beispielen steht in Abschnitt 2.3 der Satz, dass im digitalen Raum die vollständige Mitteilung angezeigt werden soll. In ihren Beispielen führt der Weg dorthin über den Link: Die vollständige Mitteilung erscheint, sobald der Kunde klickt oder mit der Maus darüberfährt. Die Beispiele sind ausdrücklich nicht abschließend gemeint.
Außerdem verlangen die Leitlinien, dass die Mitteilung in Farbe (RGB) und in Standardgröße lesbar erscheint, dass immer ein anklickbarer Link zum Ziel des QR-Codes vorhanden ist und dass die Mitteilung in der Bestätigungsmail steht.
Nach eigener Aussage geben die Leitlinien die vorläufige Auffassung der Dienststellen der Kommission wieder und keine offizielle Position. Verbindlich auslegen kann das EU-Recht nur der Gerichtshof der EU.
Unsere Einschätzung
Die Verordnung regelt Aussehen und Inhalt der Mitteilung, ihre Platzierung regelt sie nicht. Diese Lücke füllen die Leitlinien der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der EU-Kommission. Wenn die Leitlinien den Link mit vollständiger Anzeige beim ersten Klick als Beispiel für die Checkout-Seite beschreiben, halten wir diese Darstellung für zulässig. Die Darstellung bei Trusted Shops entspricht diesen Leitlinien.
Der Umkehrschluss der IT-Recht Kanzlei ist ein nachvollziehbares Argument. Im Text der Verordnung steht aber nirgends, dass die Mitteilung im Checkout als große Grafik erscheinen muss. Bis ein Gericht entscheidet, bleibt ein Restrisiko. Wer es ganz vermeiden will, bindet die Grafik zusätzlich groß ein, zahlt dafür aber mit viel Platz direkt über dem Bestell-Button.
Gewährleistungslabel im JTL-Shop einrichten (ab Version 5.8.0)
Der JTL-Shop bringt die Mitteilung und das GARAN-Label seit Version 5.8.0 mit, ein Zusatz-Plugin brauchen Sie nicht. JTL erklärt die Einrichtung ausführlich im JTL-Guide: Gewährleistungs- und Garantie-Labels in JTL-Shop einrichten. Die einzelnen Schalter beschreibt die Seite Globale Einstellungen.
Eingestellt wird alles im Backend unter Darstellung › Einstellungen › Global, im Bereich „Gewährleistungs- und Garantielabel“. Standardmäßig sind alle Schalter deaktiviert. Der Shop zeigt also erst etwas an, wenn Sie sie selbst einschalten.

- Gewährleistungs-Label anzeigen: auf „Ja“ stellen. Die Mitteilung erscheint dann in der Bestellübersicht und auf der neuen Seite „Gesetzliche Gewährleistung“. Diese Seite ergänzt der Shop automatisch in der Linkgruppe „Gesetzliche Informationen“ im Footer, bearbeiten lässt sie sich unter Darstellung › Eigene Inhalte › Seiten. Mit dem NOVA-Template steht die Mitteilung auf der letzten Checkout-Seite als große Grafik.
- Gewährleistungs-Label an Bestellbestätigung: auf „Ja“ stellen. Der Shop hängt die Mitteilung dann als PDF an die Bestellbestätigung an.
- Garantie-Label aktivieren: auf „Ja“ stellen, wenn Sie Artikel mit einer Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren führen. Danach blendet der Shop fünf weitere Schalter ein: Garantie-Label in der Artikelliste, auf der Artikeldetailseite, im Warenkorb, in der Bestellübersicht und als PDF an der Bestellbestätigung. Für die Stellen, die Gesetz und Leitlinien nennen, brauchen Sie mindestens Artikeldetailseite, Bestellübersicht und Bestellbestätigung.
Die Garantiedaten pflegen Sie in JTL-Wawi je Artikel über drei Funktionsattribute: jtl_guarantee_manufacturer für den Hersteller, jtl_guarantee_model_identifier für die Modellkennung und jtl_guarantee_years für die Garantiejahre. Fehlt eines der drei Attribute oder ist es leer, zeigt der Shop für diesen Artikel kein Garantie-Label. jtl_guarantee_years ist eine Ganzzahl, eine Garantie über 2,5 Jahre lässt sich damit derzeit nicht abbilden.
Über dem Bereich blendet JTL selbst den Hinweis ein, sich vor Änderungen über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Einen Überblick über die Pflichten mit Checkliste gibt JTL zusätzlich im JTL-Blog.
Wer ohnehin aktualisiert, sollte direkt auf 5.8.1 gehen. Diese Version schließt zusätzlich eine Sicherheitslücke im Retouren-Modul. Das Update übernehmen wir über unseren JTL-Shop Updateservice zum Festpreis von 149 € zzgl. MwSt.
So setzt der SALEPIX One-Page-Checkout das um
Im SALEPIX One-Page-Checkout ersetzt ein Link die große Grafik aus dem NOVA-Checkout. Direkt vor dem Bestell-Button steht „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“, so wie im Beispiel der Kommission. Ein Klick öffnet die vollständige amtliche Grafik, unverändert und in Farbe. Auf dem Smartphone füllt sie den Bildschirm und lässt sich vergrößern. Der Dialog schließt mit Escape oder über die Schließen-Schaltfläche, und die Eingaben im Checkout bleiben dabei erhalten. Ohne JavaScript führt der Link direkt zur Grafik.


Das GARAN-Label zeigt der One-Page-Checkout getrennt davon an, als kompakte Grafik bei jedem berechtigten Artikel in der Bestellübersicht. Auch sie öffnet sich beim ersten Klick vollständig.
Beide Anzeigen folgen den oben beschriebenen Schaltern im JTL-Shop und lassen sich im Plugin zusätzlich abschalten. Den Anhang an der Bestellbestätigung steuert weiterhin der JTL-Shop.
Dieser Beitrag gibt unsere Einschätzung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
Geschrieben von SALEPIX